Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peak Scaling Agency LLP für den Medienagenturvertrag
Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der Agentur ist es, die werbliche und kommunikative Präsenz des Unternehmens des Kunden, seiner Produkte und/oder Dienstleistungen am Markt zu optimieren und auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, sehen sich beide Vertragspartner durch ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis gebunden und vereinbaren Folgendes:
1. Anwendungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur für Verträge, die die Peak Consulting LLP - 32Kinburn Street - UK SE16 6DW London (Agentur) mit ihren Kunden abschließt, wenn der Kunde Unternehmer (m/w/d), Kaufmann (m/w/d), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Peak Consulting LLP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Peak Consulting LLP in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die (Dienst-)Leistung vorbehaltlos ausführt.
2. Order
Die Agentur bietet umfassende Dienstleistungen und Beratung im Bereich der digitalen Werbung und des digitalen Marketings an. Dazu gehören insbesondere die Beratung, Konzeption, Kreation und Umsetzung von Werbemaßnahmen, deren konkrete Inhalte im Rahmen des jeweiligen Auftrags projektbezogen vereinbart werden. Die Agentur vertreibt auch Produkte aus dem Bereich des Performance-Marketings, insbesondere Coaching und Mentoring. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes / konkreten Erfolges.
3. Eine Bestellung aufgeben
- Zwischen der Agentur und dem Kunden wird ein gesonderter Vertrag geschlossen, in dem die von der Agentur zu erbringenden Leistungen und die dafür geschuldete Vergütung genau aufgeführt sind.
- Die einzelnen Werbemaßnahmen, die zusätzliche Kosten bei Drittanbietern auslösen, werden von der Agentur nur auf der Grundlage eines vom Kunden genehmigten Kostenvoranschlags veranlasst. Die Zustimmung muss mindestens in Textform erfolgen.
4. Änderungen an der Arbeit (Änderungsantrag)
- Nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen (Änderungswünsche) durch den Kunden müssen der Agentur so früh wie möglich und ausreichend detailliert mitgeteilt werden und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch die Agentur.
- Kann im Falle einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung die ursprünglich beauftragte Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Die Agentur wird den Kunden hierüber informieren. Widerspricht der Kunde der Einstellung der Leistungen, wird die Agentur die ursprüngliche Leistungserbringung fortsetzen.
- Entstehen der Agentur durch den Änderungswunsch zusätzliche Kosten, so wird die Agentur den Kunden darüber informieren. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden die zusätzlichen Leistungen in Rechnung zu stellen.
5. Grundsätze der Zusammenarbeit
- Die Agentur erbringt die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß, termingerecht und fachgerecht nach den vereinbarten Anforderungen und Qualitätskriterien oder - soweit nicht anders vereinbart - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
- Die Vertragsparteien werden sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Ausführung der beauftragten Leistungen verständigen. Bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der anderen Partei informieren sie sich unverzüglich gegenseitig.
- Termine für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, die im Rahmen des Projektmanagements weiterentwickelt werden. Bei Zielterminen kann der Kunde die Erbringung der ausstehenden Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist verlangen; mit Ablauf dieser Frist wird der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.
- Eine rechtliche Überprüfung der Leistungsergebnisse der Agentur, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Agentur. Gleiches gilt für die Durchführung und rechtliche Bewertung von Markenrecherchen bzw. die Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Marken und Designs.
- Die Agentur wird zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Die Agentur entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Mitarbeiter zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen eingesetzt oder ersetzt werden sollen. Die Agentur behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen oder berechtigten Grundes einen Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation zu ersetzen. Sie ist ausschließlich weisungsbefugt gegenüber ihren Mitarbeitern, unabhängig von deren Einsatzort. Die Mitarbeiter der Agentur werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert und treten nicht in ein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber.
- Die Agentur ist grundsätzlich frei in der Wahl von Zeit und Ort der Erbringung der beauftragten Leistungen.
6. Zusammenarbeit mit dem Kunden
- Der Kunde wird die Agentur vor dem neuen Geschäftsjahr über den voraussichtlichen Geschäftsumfang der geplanten Werbemaßnahmen und das zur Verfügung stehende Budget informieren.Der Kunde hat die Agentur unverzüglich über wesentliche Änderungen dieser mitgeteilten Pläne zu informieren. Die Angaben zum Werbebudget sind nachvollziehbar und ggf. durch geeignete Belege überprüfbar darzustellen.
- Der Kunde stellt der Agentur unaufgefordert alle Daten und Informationen über Marketingziele, Märkte und Produkte zur Verfügung, die für die Arbeit der Agentur notwendig oder nützlich sind. Die Agentur verpflichtet sich, solche übermittelten Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Der Kunde wird die Agentur in angemessenem Umfang bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit dies durch die Mitwirkung des Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird Freigaben so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Agentur und damit die Durchführung der vereinbarten Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Kann die Agentur die Leistungen aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung oder Beistellung von Materialien nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand erbringen, ist sie berechtigt, die erforderlichen Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
- Stellt der Kunde der Agentur Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte, Produkte) zur Verfügung, so gewährleistet der Kunde, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung oder Veröffentlichung in keiner Weise gegen geltendes Recht verstößt. Zu den zur Verfügung gestellten Inhalten zählen auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der Agentur im Hinblick auf die Erbringung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Es wird empfohlen, dies im Vorfeld durch den Rechtsberater des Kunden zu prüfen. Sollte die Agentur aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen (einschließlich der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
- Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung und verhindert oder verzögert er die Erbringung der von der Agentur geschuldeten Leistung, so berührt dies den Vergütungsanspruch der Agentur nicht.
7. Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, externen Dienstleistungen
- Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Auch die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, insbesondere Vertraulichkeit und Datenschutz, einzuhalten und zu beachten.
- Leistungen von Drittanbietern (z.B. Facebook, Google, YouTube, LinkedIn, Instagram, etc.) werden von der Agentur im Auftrag an den Kunden gesondert ausgewiesen. Soweit nicht anders vereinbart, werden Fremdleistungen entweder im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen der Agentur und auf Rechnung des Kunden beauftragt. Die bei Drittanbietern anfallenden Kosten sind nicht in der Vergütung der Agentur enthalten und sind vom Kunden gesondert zu tragen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass Drittanbieter wie Facebook, Google, YouTube, LinkedIn, Instagram, etc. berechtigt sind, Werbekampagnen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stoppen/auszusetzen. Die Agentur ist für solche Maßnahmen nicht verantwortlich. Der Anspruch der Agentur auf Vergütung bleibt hiervon unberührt.
8. Entschädigung, Rechnung, Zahlung
- Die von der Agentur genannten Preise sind verbindlich und verstehen sich netto zuzüglich der Kosten von Drittanbietern.
- Alle Fremdkosten, die im Rahmen dieses Vertrages anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Bankspesen, die bei Zahlungen des Kunden an die Agentur oder der Agentur an den Drittanbieter im wirtschaftlichen Interesse des Kunden anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt insbesondere für Auslandszahlungen.
- Da die Agentur ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an und wird auch nicht in den Rechnungen ausgewiesen. Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UstG. Die Rechnungen werden den folgenden Zusatz enthalten: „Gemäß § 13b UStG wird auf die Steuerpflicht des Leistungsempfängers hingewiesen. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent.
- Da die Agentur ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, wird keine deutsche Mehrwertsteuer berechnet und in den Rechnungen nicht ausgewiesen.
- Die Agentur ist berechtigt, Vorschuss- und Zwischenrechnungen zu stellen. Die Aufnahme oder Fortsetzung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit ist dann von der Begleichung einer solchen Rechnung abhängig.
- Eine der Agentur erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsbeziehung.
- Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag innerhalb von 5 Werktagen nach der Rückbuchung an die Agentur zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu tragen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die andere Vertragspartei die Forderung anerkannt hat oder wenn sie rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine der Vertragsparteien.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
9. Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Agentur erstellten und erbrachten Werk- und Leistungsergebnissen ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrundeliegenden Vertrages sind alle von der Agentur für den Kunden erstellten Werke bzw. Leistungen oder Teile davon (z.B. alle im Rahmen der Auftragserfüllung gewonnenen Informationen, Unterlagen, Auswertungen, Videos, Fotos, Know-how, Inserate, Zeichnungen, Materialien, Spezifikationen, Programmentwürfe, Dateien jeglicher Art, Datensammlungen, Individualsoftware samt zugehöriger Dokumentation, Handbücher und EDV-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
- Absatz 1 gilt ausschließlich mit der Maßgabe, dass der Kunde die der Agentur aufgrund des Hauptvertrags zustehende Vergütung vollständig gezahlt hat.
- Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnissen an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für die Verarbeitung nach § 23 UrhG.
- Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist untersagt und wird im Falle eines Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere auch für den Zugang zu unserer Mitgliederplattform. Vorbehaltlich anderslautender individueller Vereinbarungen besteht das Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.
- Der Kunde gestattet der Agentur die Verwendung von sogenannter Testimonialwerbung. Die Agentur ist berechtigt, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit in geeigneter Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Die Agentur ist in diesem Zusammenhang entsprechend berechtigt, Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichnungsrechte des Kunden zu nutzen.
10. Recht auf Widerruf
Dem Kunden, der kein Verbraucher ist, steht weder ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, noch wird ein solches von der Agentur in anderer Weise eingeräumt.
11. Haftung
- Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie und aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Soweit die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Regelung in Absatz 1 haften, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, nach der Art der Leistung typischen Schadens begrenzt.
- Die Haftung für den Verlust von Daten und Programmen wird, soweit die Agentur nach der vorstehenden Regelung in Absatz 1 haftet, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- Der Kunde hat die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden tätig geworden ist, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken gegen die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
- Der Kunde hat die Agentur von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden tätig geworden ist, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken gegen die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
12. Vertragsdauer/Kündigung
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende, frühestens jedoch zum Ende des 3. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Es besteht die Möglichkeit, einzelne Bestandteile des Vertrages zu kündigen (wenn die Unterstützung einzelner Werbeplattformen nicht mehr gewünscht wird). Hierfür gilt Absatz 1 gleichermaßen.
- Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund (einschließlich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) fristlos zu kündigen.
- Soweit die Agentur im Rahmen dieses Vertrages Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist (Festaufträge), verpflichtet sich der Kunde, diese Verpflichtungen auch nach Beendigung des Vertrages unter Mitwirkung der Agentur zu erfüllen. Auf Verlangen des Kunden wird die Agentur alle Rechte aus Verträgen mit Dritten an den Kunden abtreten, sofern der Kunde die Agentur von allen Verpflichtungen aus solchen Verträgen und von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang freistellt.
13. Wahl des Rechts und des Gerichtsstandes
- Für diese AGB und die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Ansprüche gegen die Agentur der Sitz der Agentur in Building A2, Dubai Digital Park, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
- Wir sind auch berechtigt, am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen (ausschließliche Gerichtsstände) bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Agentur maßgebend.
- Der Kunde darf Ansprüche gegen die Agentur aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten oder übertragen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Willen der Parteien im Rahmen des rechtlich Möglichen am nächsten kommt.